1. Verantwortliche Personen: Holger Pape (Vorsitzender des Gemeindekirchenrates), Pfarrer Christoph Knoll (Stellvertretender Vorsitzender)
2. Angaben zu genutzten Räumlichkeiten und Flächen:
- Thomaskirche mit Emporen: 550 m² oder Thomaswiese: 861 m²
- Gemeindesaal: 68 m²
- Kirchsaal: 60 m²
- Die Kirche verfügt nicht über eine technische Lüftung. Durch die sehr hohe Raumhöhe und die altersbedingt undichten Fenster entsteht eine kontinuierliche Luftzirkulation. Zusätzlich wird die Kirche über Fenster und mehrere Türen regelmäßig gelüftet. Gemeinde- und Kirchsaal können über große Fenster gelüftet werden.
3. Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes:
- Kirche: Die Sitzplätze in der Kirche sind farblich markiert und mindestens 1,5 m. voneinander entfernt, siehe Raumplan. Im Kirchenhauptschiff, in den Seitenschiffen und auf den Emporen finden insgesamt max. 138 Personen Platz.
- Bei erhöhten Infektionsraten (Inzidenzrate >50/ 100.000 in 7 Tagen) gelten ggf. abweichende Teilnehmerobergrenzen entsprechend der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes.
- Gemeindesaal: Die Positionen für zwei verschiedene Bestuhlungen sind mit Bodenpunkten markiert. Der Raum kann von 15 Personen bei Reihenbestuhlung und 14 im Stuhlkreis genutzt werden.
- Kirchsaal: Der Raum kann von 12 Personen im Stuhlkreis genutzt werden.
4. Information der Gemeinde und aller Mitwirkenden am Gottesdienst
Die Gemeinde wird zu den Hygienekonzepten für die Durchführung von Gottesdiensten und anderen kirchlicher Veranstaltungen unter erhöhtem Infektionsschutz regelmäßig informieren über
- Aushänge (in den Schaukästen, an der Kirche)
- Rundmails
- Webseite
- Bei der Anmeldung
- Briefwurfsendung für ältere Gemeindemitglieder
5. Maßnahmen zur Nachverfolgbarkeit von Kontakten im Falle einer Ansteckung
- Sofern eine Kontaktnachverfolgung für Veranstaltungen laut der Coronaschutzverordnung des Landes vorgesehen ist, werden Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) auf Einzelformularen erfasst, die 4 Wochen aufbewahrt und dann datenschutzgerecht vernichtet werden.
- Im Gottesdienst erfolgt keine Kontaktdatenerfassung
6. Vorbereitung und Durchführung der Gottesdienste unter Gewährleistung des Infektionsschutzes
- Zugangsbeschränkungen
- Sofern es die aktuellen Coronaschutzverordnungen des Landes Thüringen oder der Stadt Erfurt vorsehen, ist der Zutritt zu Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen auf solche Personen beschränkt, die geimpft oder genesen oder negativ getestet (3 G) nach den Vorgaben der jeweiligen Ordnung sind.
- Der Gemeindekirchenrat oder die Leiter kirchlicher Veranstaltungen in den Räumen der Thomasgemeinde können für einzelne Veranstaltungen strengere Zugangsbeschränkungen (2 G) beschließen.
- Einlass
- Türen werden aufgestellt, sodass Türklinken nicht berührt werden müssen.
- Händewaschen wird ermöglicht
- Händedesinfektion wird ermöglicht durch Pumpspender.
- Einlass wird durch Ordner (Kirchendienst) geregelt.
- Mund-Nase-Bedeckung
- In der Kirche muss stets und ständig eine medizinische Maske (eine s.g. OP-Maske oder eine FFP2 (KN95)-Maske) als Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Das gilt nicht nur bei Betreten, auf dem Weg zum und vom Sitzplatz und während des Gesangs, sondern auch am Sitzplatz, auch ohne Gesang. Davon ausgenommen sind nur Liturg und Lektor während ihres Vortrages unter Wahrung eines Abstandes von mindestens 3 m zu anderen Personen.
- Bei Gottesdiensten im Freien ist keine Maske erforderlich.
- Abstandeinhaltung
- Es ist, wo immer möglich ist wo immer möglich ein Mindestabstand von wenigstens 1,5 m einzuhalten. Sitzplätze mit dem nötigen Abstand von 1,5 m sind in den Bankreihen und auf den Stühlen farblich markiert.
- Der Mindestabstand gilt nicht für Angehörige des eigenen Haushalts und Angehörige eines weiteren Haushalts, jeweils einschließlich der Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder Lebensgefährten gelten als ein Haushalt im Sinne dieser Verordnung, auch wenn sie in keiner häuslichen Gemeinschaft leben.
- Kirchenmusik
- Gemeindegesang ist gestattet, aber nur mit medizinischer Maske.
- Instrumentalmusiker musizieren mit mindestens 2 m Abstand voneinander und 3 m zur Gemeinde, i.d.R. aber von der Empore. Dabei bleibt die erste Reihe frei.
- Liturgie
- Es entfallen alle liturgischen Handlungen, bei denen es zu Körperkontakt kommt (z.B. Friedensgruß durch Händeschütteln).
- Bei der Feier des Abendmahls stellt die Liturgin bzw. der Liturg die Handhygiene sicher (z. B. Hände waschen/desinfizieren oder Handschuhe tragen), trägt eine Mund- und Nasenbedeckung und legt die Hostie berührungslos in die Hand der bzw. des Empfangenden. Die Kelchkommunion mit Gemeinschaftskelch unterbleibt. Einzelkelche sind möglich.
- Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen
- werden unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, sowie der Teilnehmerobergrenzen durchgeführt.
- Kollekte
- Die Kollekte wird am Ausgang in offenen Körbchen/ Kästen kontaktlos entsprechend den landeskirchlichen Vorgaben und nach jeweiligem Zweck getrennt gesammelt. Auf die Kollektensammlung in den Bankreihen wird verzichtet.
7. Überlassung von Räumen an andere Nutzer
Werden die Räume der Thomasgemeinde an andere Nutzer überlassen, so sind diese für die Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen mit einem eigenen Hygienekonzept verantwortlich.
8. Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern
- Der Pfarrer hält in der Kommunikation mit Gemeindemitgliedern den Mindestabstand ein, verzichtet auf Händeschütteln zur Begrüßung
- Die Kantorin kann in ausreichendem Abstand zu Gemeindemitgliedern an der Orgel musizieren.
- Die Küsterin übt ihre Tätigkeit außerhalb des Publikumsverkehrs aus, trägt zum Reinigen von Oberflächen Handschuhe.
- Bei Einhaltung der genannten Hygiene- und Abstandregeln ist für die Mitarbeiter nicht von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen